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30.04.2024
30.04.2024
11711 Verwaltungsgericht Köln

VG Köln: Postnachfolge­unternehmen zahlen für Dienstzeiten vor 1995

27.07.2020Das VG Köln hat entschieden, dass die Deutsche Post AG, die Deutsche Bank AG und die Deutsche Telekom AG zur Finanzierung von Rückstellungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost verpflichtet sind, die auf Dienstzeiten vor 1995, also auf Zeiten vor ihrer Entstehung entfielen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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