wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
27.04.2024
27.04.2024
11532 Verwaltungsgericht Koblenz

VG Koblenz: Gewerbebetriebe müssen für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen Gebühren zahlen

01.07.2020Das Land Rheinland-Pfalz kann Sondernutzungs­gebühren für die Nutzung von Zufahrten zu Landesstraßen von gewerblich genutzten Grundstücken erheben. Die Bemessung der Gebührenhöhe anhand des Gebührenkatalogs des Landesbetriebs Mobilität (LBM) ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/VG_Koblenz_Gewerbebetriebe_muessen_fuer_die_Nutzung_von_Zufahrten_zu_Landesstrassen_Gebuehren_zahlen