wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
29.04.2024
29.04.2024
21417 Pavel Rechtsanwälte

Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch erfassen

03.11.2022Grundsätzlich sprechen sich Betriebsräte eher gegen eine elektronische Zeiterfassung aus, da sie die Kontrolle der Arbeitnehmer erweitert. Jedoch können auch die Beschäftigten ein Interesse an der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung haben, gerade wenn es um die genaue Dokumentation von Arbeitszeit und Überstunden geht. Das Bundesarbeits­gericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 13.09.2022 verkündet, dass entsprechend […]Weiterlesen auf www.ra-pavel.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ra-pavel.de
www.ra-pavel.de mehr von www.ra-pavel.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Unternehmen_muessen_die_Arbeitszeit_ihrer_Beschaeftigten_systematisch_erfassen