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05.08.2025
05.08.2025
26303 Rosentreter & Scholz

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

04.08.2025Wann liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor?Nach § 142 StGB macht sich strafbar, wer sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Dabei ist nicht nur der Autofahrer betroffen – auch Fahrradfahrer, Fußgänger oder Beifahrer, die zum Unfall beigetragen haben, gelten als Unfallbeteiligte.Damit eine Fahrerflucht vorliegt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:Unerlaubtes Entfernen: Die Pflicht, am Unfallort zu bleiben, wird verletzt.Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss bestimmte gesetzliche Pflichten erfüllen, um eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht zu vermeiden. Diese Pflichten bestehen unabhängig davon, ob es sich um einen schweren Verkehrsunfall oder nur ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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