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31.10.2025
31.10.2025
27289 Rosentreter & Scholz

Zeugenaussage bei der Polizei mit Begleitperson: Was ist erlaubt?

31.10.2025Zeugenaussage bei der Polizei: Darf ich eine Begleitperson mitbringen?Grundsätzlich sieht die Strafprozessordnung (StPO) vor, dass Zeugen ihre Aussage selbst machen. Eine generelle gesetzliche Regelung, die eine Begleitperson erlaubt, existiert nicht. Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Begleitperson zugelassen wird – zum Beispiel aus Gründen der Fürsorgepflicht oder zur Wahrung der Aussagefähigkeit. Die Entscheidung, ob eine Begleitperson anwesend sein darf, liegt zunächst bei der vernehmenden Behörde. Das bedeutet: Bei einer polizeilichen Vernehmung entscheidet in der Regel der zuständige Beamte. Anders als vor Gericht gibt es kein uneingeschränktes Recht, jemanden mitzunehmen. Dennoch besteht kein Grund, unvorbereitet zu erscheinen. Oftmals ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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