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18.05.2026
18.05.2026
28117 Rosentreter & Scholz

§ 263a StGB: Was tun beim Vorwurf Computerbetrug?

10.05.2026Was regelt § 263a StGB?§ 263a StGB schützt – wie der klassische Betrug nach § 263 StGB – das Vermögen. Der Gesetzgeber schuf die Vorschrift, um Strafbarkeitslücken zu schließen, die sich aus der zunehmenden Automatisierung von Geschäftsprozessen ergeben. Während beim Betrug eine Täuschungshandlung gegenüber einer natürlichen Person erforderlich ist, ersetzt beim Computerbetrug die Manipulation eines Datenverar­beitungsvorgangs die menschliche Irrtumserregung.Vereinfacht ausgedrückt macht sich strafbar, wer das Ergebnis eines Datenverar­beitungsvorgangs durch bestimmte Einwirkungen beeinflusst und dadurch einen Vermögensschaden herbeiführt.Der Tatbestand besteht aus mehreren Elementen: ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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