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18.05.2026
18.05.2026
28121 Rosentreter & Scholz

Falscher Verdacht bei Kindeswohl­gefährdung: So wehren Sie sich

13.05.2026Was bedeutet Kindeswohl­gefährdung?Der Begriff der Kindeswohl­gefährdung ist gesetzlich nicht abschließend definiert, ergibt sich jedoch insbesondere aus § 1666 BGB. Danach liegt eine Kindeswohl­gefährdung vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes erheblich gefährdet ist und die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.Typische Fallgruppen sind:Bereits der Verdacht einer solchen Gefährdung kann Maßnahmen durch das Jugendamt oder familienge­richtliche Eingriffe nach sich ziehen. Dazu zählen etwa Auflagen, Einschränkungen des Umgangsrechts oder im Extremfall der Entzug des Sorgerechts. Aber auch strafrechtliche Konsequenzen kommen in Betracht. Umso gravierender sind die Folgen, ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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