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09.08.2025
09.08.2025
26327 Rosentreter & Scholz

Polizei und Ermittlungs­verfahren: Was Sie wissen müssen

07.08.2025Wie läuft ein Ermittlungs­verfahren bei der Polizei ab?Ein Ermittlungs­verfahren dient der Aufklärung eines Anfangsverdachts einer Straftat. Es ist gesetzlich geregelt in den §§ 152 ff. StPO. Die Ermittlungen werden grundsätzlich durch die Staatsanwaltschaft geführt, die sogenannte Herrin des Verfahrens ist. Die Polizei handelt dabei als Ermittlungsperson und führt die Maßnahmen auf Anordnung oder im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch.Ziel des Ermittlungs­verfahrens ist es, entweder eine Anklage zu erheben oder das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Bereits in dieser frühen Phase entscheidet sich oft, ob es zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt – oder nicht. ...Weiterlesen auf rosentreterscholz.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rosentreterscholz.de
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