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27.04.2024
27.04.2024
13062 Oberlandesgericht Braunschweig

Umgangsrecht mit Kind der Lebenspartnerin nach Trennung aufgrund enger Bindung

15.12.2020Nach der Trennung kann einer Lebenspartnerin gemäß § 1685 Abs. 2 BGB ein Umgangsrecht mit dem Kind der anderen Partnerin zu stehen, wenn die Lebenspartnerin eine enge Bezugsperson für das Kind ist. Entscheidend kommt es auf das Bestehen einer Lebens- und Er­ziehungs­gemein­schaft an. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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