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29.04.2024
29.04.2024
9798 Sozialgericht Karlsruhe

Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft richtet sich nur nach dem eigenen zur Verfügung stehenden Einkommen

29.11.2019Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht gemäß § 62 Abs. 2 SGB V auf Grundlage des insgesamt verfügbaren Einkommens zu berechnen ist, auf das zugleich die Zuzahlungen aller Haushaltsmitglieder angerechnet wird. Bei nichtehelichen Lebens­gemein­schaften wird die Belastungsgrenze vielmehr nur auf der Grundlage des eigenen Einkommens des Betroffenen berechnet.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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