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27.04.2024
27.04.2024
12546 Amtsgericht Homburg

Neubegründung der Mietzahlungs­verpflichtung nach Scheitern der Partnerschaft mit Vermieter

09.11.2020Ist eine Wohnungsmieterin aufgrund der Partnerschaft mit dem Vermieter von der Mietzahlungspflicht befreit, so lebt diese Pflicht mit dem Scheitern der Partnerschaft nicht automatisch wieder auf. Zugleich ist die Mieterin aber auch nicht dauerhaft für die Zukunft von der Zahlungspflicht befreit. Vielmehr muss die Zahlungs­verpflichtung wieder aufgenommen werden, sobald der Vermieter dazu auffordert. Dies hat das Amtsgericht Homburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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