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27.04.2024
27.04.2024
10100 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

In Spanien lebender deutscher Rentenbezieher hat vorläufig Anspruch auf Blindengeld

23.12.2019Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat mit einem Eilbeschluss den Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, einem in Spanien wohnenden deutschen Staatsangehörigen, der Rentenleistungen aus der deutschen Rentenversicherung bezieht, vorläufig Blindengeld nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) zu zahlen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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