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28.04.2024
28.04.2024
23253 Anwaltskanzlei Lenné

Trunkenheit am Lenker: Führerscheinentzug und Radfahrverbot

29.11.2023Nicht nur für Autofahrer gilt eine Promillegrenze, sondern auch für Fahrradfahrer. Diese liegt zwar mit 1,6 Promille ein wenig höher als die für das Führen eines Kfz (1,1 Promille), kann aber bei Zuwiderhandlung ebenso drastische Konsequenzen haben. Das bestätigte ein Urteil des Oberverwal­tungsgerichts Lüneburg vom 23.08.2023 (Az.: 12 ME 93/23).Mit 1,95 Promille auf dem Rad: Führerschein weg und RadfahrverbotEin Mann war im Juli 2022 in Niedersachsen betrunken mit dem Fahrrad unterwegs gewesen und wurde von der Polizei angehalten, die einen Blutalkoholwert von 1,95 Promille bei ihm feststellte. Die Folge: Dem Mann wurde der Führerschein entzogen und es wurde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Diese kam zu dem ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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