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27.04.2024
27.04.2024
23521 Anwaltskanzlei Lenné

Schadensregulierung nach Unfall: BGH-Rechtsprechung zu Werkstattrisiko

29.03.2024Nach einem Autounfall haben Geschädigte Anspruch darauf, dass die Kfz-Haftpflicht­versicherung des Unfallverursachers die Reparaturkosten in vollem Umfang erstattet. Der Verursacher trägt dabei in der Regel auch das sogenannte Werkstattrisiko. Das bedeutet, er muss die Reparaturkosten auch dann übernehmen, wenn die Werkstatt unsachgemäße bzw. unwirtschaftliche Reparaturen durchführt oder nicht geleistete Arbeiten in Rechnung stellt. Bisher musste der Geschädigte jedoch in dem Fall nachweisen, dass ein Zusammenhang zwischen Unfall und Reparaturkosten besteht. Doch nun hat der für Rechtsstrei­tigkeiten über Ansprüche aus Kfz-Unfällen zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zu diesem Thema in gleich mehreren Fällen, in denen ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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