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27.04.2024
27.04.2024
23428 Anwaltskanzlei Lenné

Schadensregulierung nach Unfall: Kfz-Gutachter muss neutral sein

13.03.2024Ein Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung muss die Kosten für ein Schadengutachten nicht tragen, wenn der Gutachter erkennbar nicht neutral ist, weil er für dieselbe Werkstatt arbeitet, die für die Reparatur des Schadens zuständig ist. So lautet eine wichtige Entscheidung des Amtsgerichts Hanau vom 18.10.2023 (Az.: 39 C 30/23).Geschädigter beauftragt Gutachten und Reparatur bei demselben AnbieterIn dem vorliegenden Fall war das Fahrzeug des Geschädigten durch das Verschulden des Unfallgegners beschädigt worden. Er beauftragte daraufhin ein Schadengutachten. Der Gutachter war jedoch klar erkennbar für dieselbe Werkstatt tätig, die auch die Reparatur des Schadens übernehmen sollte. Die Versicherung des Unfallverursachers bezahlte zunächst die ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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