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29.04.2024
29.04.2024
23586 Anwaltskanzlei Lenné

Nach Verkehrsunfall: Gutachten erst ab 1.000 € Schadenhöhe

17.04.2024Bei einem Bagatellschaden an einem Kfz aufgrund eines Unfalls muss die Versicherung des Verursachers kein Gutachten erstatten. Denn dann reicht ein einfacher Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt. Das bestätigte das Amtsgericht Viersen in seinem Urteil vom 19.10.2023 (Az.: 32 C 201/23). Die Grenze für einen Bagatellschaden legt das Gericht mit 1.000 Euro fest.Geschädigter holt Schadensgutachten ein: Reparaturkosten betragen ca. 300 EuroIm vorliegenden Fall war bei einem Verkehrsunfall am Auto des Geschädigten der Scheinwerfer beschädigt worden. Dieser beauftragte daraufhin einen Sachverständigen, um ein Kurzgutachten anzufertigen. Laut dem Gutachten beliefen sich die Reparaturkosten auf 319,22 Euro netto. Die Kosten des Gutachtens lagen bei 168 ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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