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28.04.2024
28.04.2024
21923 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

"Todespfleger" Niels H.: Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren

22.09.2023Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Erhebung der Verjährungseinrede nicht rechts­missbräuchlich ist, wenn der Verwaltung keine Fehler anzulasten sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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