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27.04.2024
27.04.2024
11239 Hessisches Landessozialgericht

Tätigkeit als Detektiv in Detektei unterliegt ist sozialversicherungs­pflichtige Beschäftigung

15.05.2020Personen, die als Detektive von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden und kein Unternehmerrisiko tragen, sind bei dieser Firma abhängig beschäftigt. Die Tätigkeit ist sozialversicherungs­pflichtig. Dies hat das Hessischen Landessozial­gerichts entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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