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27.04.2024
27.04.2024
20410 Landgericht Berlin

Erstattungs­fähigkeit von Detektivkosten des Mieters zwecks Prüfung des behaupteten Eigenbedarfs des Vermieters

28.03.2023Beauftragt ein Mieter einen Detektiv, um den behaupteten Eigenbedarf des Vermieters zu prüfen, sind die dadurch entstandenen Kosten grundsätzlich erstattungsfähig. Voraussetzung ist aber, dass Ermittlungsberichte und Rechnungen vorgelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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