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02.05.2024
02.05.2024
18201 Oberlandesgericht Hamm

Strafbarer sexueller Übergriff wegen absprachewidrigen vaginalen Samenergusses

01.04.2022Das Einverständnis zu sexuellen Handlungen kann unter der Bedingung stehen, dass es nicht zu einem vaginalen Samenerguss kommt. Wer sich daran nicht hält, kann sich wegen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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