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29.04.2024
29.04.2024
10882 Bayerisches Landessozialgericht

Sozialhilfe umfasst keine Kosten wöchentlicher erotischer Ganzkörpermassagen für schwerbehinderten Menschen

31.03.2020Im Rahmen der Sozialhilfe müssen keine Leistungen für eine wöchentliche erotische Ganzkörpermassage erbracht werden. Es kommt weder eine Erhöhung des Regelsatzes noch eine Hilfe zur Pflege oder in sonstigen Lebenslagen in Betracht. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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