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27.04.2024
27.04.2024
19134 Vorstellungsgespräch

Bewerbung um einen Arbeitsplatz – Müssen schwerbehinderte Menschen zum Vorstellungs­gespräch eingeladen werden?

16.08.2022Entbehrlichkeit der Einladung zum Vorstellungs­gesprächVon dem Grundsatz der „Einladungspflicht“ gibt es aber eine Ausnahme. Die Einladung muss dann nicht erfolgen, wenn die fachliche Eignung des Bewerbers mit Schwerbehinderung für die begehrte Stelle ganz offensichtlich fehlt. Dann ist die Einladung entbehrlich. Diese Regelung soll dem schwerbehinderten Bewerber die Möglichkeit eröffnen, sich in jedem Fall persönlich vorzustellen und so von sich überzeugen zu können. Eine Extra-Chance auf die neue Stelle.Wird ein schwerbehinderter Bewerber nicht zum Vorstellungs­gespräch eingeladen, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Bewerber benachteiligt wurde. § 7 AGG Abs. 1 (Allgemeines Gleichbehand­lungsgesetz) verbietet eine Benachteiligung wegen einer ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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