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28.04.2024
28.04.2024
19541 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Pflichtverletzung des Betreuers wegen unterlassener Beantragung von Sozialhilfe

19.10.2022Unterlässt ein Betreuer die Beantragung von Sozialhilfe zwecks Deckung von Mietkosten, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar. Dem Betreuten steht aber nur dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn ihm tatsächlich ein Anspruch auf Sozialhilfe zustand. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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