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22.05.2026
22.05.2026
28140 Oberlandesgericht Zweibrücken

Social-Media-Plattformbetreiber muss bei wahrheitswidriger Bewertung Nutzerdaten herausgeben

21.05.2026Ein Plattformbetreiber ist zur Herausgabe der Daten eines Nutzers verpflichtet, wenn der Nutzer in einer Bewertung auf der Social-Media-Plattform seinem (ehemaligen) Arbeitgeber wahrheitswidrig falsche Tatsachen vorwirft. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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