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24.09.2026
24.09.2026
28602 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Falsch beschrifteter Bestell-Button: Autokauf bleibt trotz Formfehler verbindlich

24.09.2026Der Kläger bestellte online ein Elektroauto. Die abschließende Schaltfläche war entgegen dem Gesetzeswortlaut allein mit "Bestellen" statt mit "zahlungspflichtig bestellen" bezeichnet worden. Da der online-Bestellvorgang im Übrigen transparent und ersichtlich auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Kaufvertrags gerichtet war, kann sich der Käufer hier nicht mit Erfolg auf die unvollständige Beschriftung berufen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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