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28.04.2024
28.04.2024
10098 Landgericht Berlin

Seit langem bekannte psychische Belastung einer Wohnungsmieterin entschuldigt keinen Zahlungsverzug

23.12.2019Eine seit langer Zeit bekannte psychische Erkrankung einer Wohnungsmieterin ist keine Entschuldigung für einen Zahlungsverzug. Die Mieterin muss Vorsorge dafür treffen, dass trotz der Erkrankung die Mietzahlungen gewährleistet sind. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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