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28.04.2024
28.04.2024
19507 Oberlandesgericht Celle

Schmerzensgeld wegen Schockschadens nach Unfalltod des Kindes erfordert pathologisch fassbare Auswirkungen

12.10.2022Ein Schmerzens­geld­anspruch wegen eines Schockschadens nach dem Unfalltod des Kindes erfordert das Vorliegen einer Gesund­heits­verletzung mit pathologisch fassbaren Auswirkungen. Depressionen, Schlafstörungen, Alpträume, Seelenschmerzen, Weinkrämpfe, Gefühle des "Aus-der -Bahn-geworfen-seins" sowie vorübergehende Kreislaufstörungen mit Kollaps-Belastungen genügen nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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