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28.04.2024
28.04.2024
15773 Finanzgericht Münster

Sechs von einer Gemeinde auf verschiedenen Gebäuden betriebene Photovoltaikanlagen gelten als einheitlicher Betrieb für die Körperschaftssteuer

24.06.2021Sechs von einer Gemeinde auf verschiedenen Gebäuden betriebene Photovoltaikanlagen stellen für die Körperschaftssteuer einen einheitlichen Betrieb im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 KStG dar, wenn die Anlagen unter einer einheitlichen Leitung stehen und ein eigenständiger Geschäftskreis eingerichtet wurde. In diesem Fall liegen keine sechs Betriebe gewerblicher Art vor. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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