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28.04.2024
28.04.2024
20371 Oberlandesgericht Düsseldorf

Schweigen des Gewerbemieters auf Bitte zur Bestätigung der fristgerechten Räumung begründet keine vorbeugende Räumungsklage

17.03.2023Bittet der Vermieter von Gewerberäumen nach der Kündigung um Bestätigung der fristgerechten Räumung und schweigt der Mieter darauf, so rechtfertigt dies keine vorbeugende Räumungsklage. Es besteht keine Pflicht des Mieters zur Bestätigung der fristgerechten Räumung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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