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28.04.2024
28.04.2024
22142 Bundesgerichtshof

BGH: Gewerbemieter muss auf Aufforderung des Vermieters nicht Bereitschaft zur Räumung der Mieträume bei Vertragsende erklären

12.10.2023Ein Gewerbemieter ist nicht verpflichtet, auf eine Aufforderung des Vermieters hin seine Bereitschaft zur Räumung der Mieträume bei Vertragsende zu erklären. Erhebt der Vermieter Klage auf künftige Räumung, so muss er gemäß § 93 ZPO die Kosten des Verfahrens zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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