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27.04.2024
27.04.2024
12258 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Schulausschluss nach Schlägerei rechtwidrig

24.09.2020Ein Schüler, der von einem Mitschüler tätlich angegriffen wurde und sich mit einem Faustschlag zur Wehr setzte, der zu einer lebensgefährlichen Verletzung des Mitschülers führte, durfte wegen dieses Vorfalls nicht von der Schule entlassen werden. Das hat das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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