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02.05.2024
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10621 Verwaltungsgericht Berlin

Schüler hat keinen Anspruch auf "Bereinigung" seiner Schülerakte nach Schulwechsel

05.03.2020Ein Schüler, dessen Schülerakte zahlreiche Eintragungen aufweist, kann bei einem Schulwechsel nicht deren "Bereinigung" unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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