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29.04.2024
29.04.2024
18237 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Schlingernde Fahrweise und Kenntnis von Diabetes-Erkrankung rechtfertigt Einforderung eines ärztlichen Gutachtens

07.04.2022Ist ein Fahr­erlaubnis­inhaber an Diabetes mellitus Typ I erkrankt und wird bei ihm eine schlingernde Fahrweise beobachtet, so rechtfertigt dies, von ihm gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 FeV ein ärztliches Gutachten einer amtlichen Begutachtungsstelle einzufordern, um seine Fahreignung zu prüfen. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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