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29.04.2024
29.04.2024
15190 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Schadens­ersatz­bemessung für einen auf der Jagd versehentlich getöteten Jagdhund

14.05.2021Sieht ein Jagdteilnehmer vor Schussabgabe auf eine Sau einen zuvor in deren Nähe wahrgenommenen Jagdhund nicht mehr, ist die Schussabgabe sorgfaltswidrig. Der Höhe nach bemisst sich der Schadensersatz für einen versehentlich getöteten Jagdhund nach den Kosten für einen vergleichbaren Welpen. Zu ersetzen sind zudem die Kosten für die Ausbildung eines Hundes mit durchschnittlicher Begabung, um einen dem getöteten Hund vergleichbaren Ausbildungsstand zu erreichen. Da die vorprozessual bereits gezahlten 2.100,00 € diesen Anspruch bereits abdeckten, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Berufung der Hundehalterin zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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