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27.04.2024
27.04.2024
21386 Brinkmann Rechtsanwälte

Schadenser­satzanspruch des Vermieters auch nach mehr als 30 Jahren

17.04.2023Schadenser­satzanspruch des Vermieters: auch nach mehr als 30 Jahren?Spätestens nach 30 Jahren sind Ansprüche verjährt. So die weit verbreitete Vorstellung.Allerdings gelten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ganz unterschiedliche Verjährungsfristen, abhängig von Art und Rechtsgrund des Anspruches.Im Mietrecht hatte der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich über die Frage der sog. Verjährungs­höchstfrist der in § 548 Abs. 1 BGB geregelten kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung wegen Schadenser­satzansprüchen des Vermieters gegen den Mieter zu entscheiden (BGH, Urt. v. 31.08.2022 – VIII ZR 132/20). Diese Frist steht im Spannungsverhältnis zur allgemeinen Verjährungs­höchstfrist von 30 Jahren nach § 199 Abs. 3 S. 1 ...Weiterlesen auf www.brinkmann-ra.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.brinkmann-ra.de
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