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03.05.2024
03.05.2024
10111 Oberlandesgericht Celle

Schadensersatz in Höhe von 85 % des Reisepreises wegen Stornierung einer hochwertigen Reise und der ersatzweise gebuchten Reise jeweils am Abreisetag am Flughafen

30.12.2019Erfahren die Reisenden erst am Abreisetag am Flughafen von der Stornierung einer hochwertigen Reise und geschieht dies kurz danach mit der ersatzweise gebuchten Reise ebenfalls, kann den Reisenden ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von 85 % des Reisepreises zu stehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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