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27.04.2024
27.04.2024
20352 Amtsgericht Erding

Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Bevorzugung eines zuvor wetterbedingt ausgefallenen Fluges

13.03.2023Wird ein Flug wegen der Bevorzugung eines zuvor wetterbedingt ausgefallenen Fluges annulliert, steht einem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art.7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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