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29.04.2024
29.04.2024
10792 Bundesverwaltungsgericht

Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Kriegs­dienst­verweigerung

13.03.2020Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr nach Anerkennung als Kriegs­dienst­verweigerer darf die Bundesrepublik Deutschland von ehemaligen Berufssoldaten nur die Erstattung der Kosten der bei der Bundeswehr absolvierten Ausbildungen im Umfang des geldwerten Vorteils verlangen, der den früheren Soldaten für ihr weiteres ziviles Berufsleben verbleibt. Bei der Fachausbildung zum Flug­sicherungs­offizier, für die Ausbildungskosten von ca. 200.000 Euro anfallen, ist dieser geldwerte Vorteil mit 74.000 Euro revisionsrechtlich nicht anfechtbar bewertet. Das entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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