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28.04.2024
28.04.2024
10136 Verwaltungsgericht Münster

Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden

07.01.2020Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest zeitweise Auslauf gewährt werden muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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