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27.04.2024
27.04.2024
23384 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Gemeindliche Obdachlosen­unterbringung umfasst auch Familiennachzug nach Asylanerkennung

06.03.2024Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) eine Beschwerde der Gemeinde Eichenau im Landkreis Fürstenfeldbruck zurückgewiesen und damit bestätigt, dass die Gemeinde auch den später nachgezogenen Familienangehörigen eines Flüchtlings eine Obdachlosen­unterkunft zuweisen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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