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27.04.2024
27.04.2024
21907 Verwaltungsgericht Göttingen

Alleinerbe muss Kosten für Unterbringung der Katzen des Erblassers in einem Tierheim tragen

21.09.2023Werden die Katzen eines Verstorbenen in ein Tierheim untergebracht, so hat der Alleinerbe des Verstorbenen die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Der Alleinerbe ist Eigentümer und Halter der Katzen. Dies hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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