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29.04.2024
29.04.2024
13175 Landgericht München I

Reitbeteiligung führt nicht automatisch zum Haftungsausschluss

07.01.2021Das Landgerichts München I hat der Klage gegen eine Pferdebesitzerin wegen Schadenersatz aus Tierhalterhaftung dem Grunde nach stattgegeben. Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung führt per se nicht zu einem Haftungsausschluss für den Halter des Pferdes. Über die berechtigte Höhe des An-spruchs ist noch nicht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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