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29.04.2024
29.04.2024
10876 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kein generellerer Haftungsausschluss bei Trainingsfahrt von Radfahrern

31.03.2020Bei einer sportlich angelegten Trainingsfahrt von Radfahrern gibt es keinen generellen Ausschluss der Haftung für gegenseitig verursachte Unfälle. Das typische Risiko der Pulkfahrt realisiere sich nicht, wenn es zum Unfall beim Überholvorgang im Rahmen einer ruhigeren Ausfahrt komme, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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