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29.04.2024
29.04.2024
15833 Oberlandesgericht Oldenburg

Haftung des Tierhalters: Unfall beim Ausritt mit dem Pony

01.07.2021Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Berufung eines Ponyhofes abgelehnt und der Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR zugestanden. Der Hof trage alleinig die Haftung für die Tiergefahr bei der Vermietung eines Ponys zwecks Ausritten. Die Beklagte treffe keine Mitschuld.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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