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27.04.2024
27.04.2024
17716 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

90.000 € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit nicht verkehrssicheren Mietwagen

28.01.2022Die verschulden­sunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäfts­bedingungen ausgeschlossen werden. Zu diesen Kardinalpflichten gehört beim Mietwagenvertrag die Überlassung eines Fahrzeugs, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilte das verklagte Miet­wagen­unternehmen u.a. zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 90.000 €, da der Mietwagen nicht verkehrssicher gewesen ist und die klagende Mieterin schwerste Verletzungen bei einem Verkehrsunfall mit diesem Fahrzeug erlitten hatte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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