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29.04.2024
29.04.2024
19251 Kündigungsgrund

Rechtfertigt die Begehung einer Straftat in der Freizeit die Kündigung des Arbeitnehmers?

01.09.2022Rechtfertigt die Begehung einer Straftat in der Freizeit die Kündigung des Arbeitnehmers?Grundsätzlich ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit eine Straftat begeht. Denn dabei handelt es sich regelmäßig um eine rein private Angelegenheit durch die das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht berührt wird (vgl. Hessisches Landesarbeits­gericht, Urteil vom 01.02.2010, Az. 17 Sa 1340/09). Vielmehr sind von der Straftat nur das Opfer selbst und die Öffentlichkeit betroffen.Etwas anderes gilt hingegen dann, wenn die Straftat einen Bezug zur Arbeit hat. In diesem Fall kommt sowohl eine ordentliche als auch fristlose Kündigung durchaus in Betracht. Einen Arbeitsbezug hat eine Straftat zum Beispiel dann, wenn ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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