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06.05.2024
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10248 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Radfahrer kann nicht gegen Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen

23.01.2020Ein Radfahrer kann nicht gegen die Einführung von Schutzstreifen für Radfahrer klagen. Da der Schutzstreifen kein Ge- oder Verbot für Radfahrer beinhaltet, wird der Radfahrer nicht in seinen Rechten verletzt und es fehlt insoweit an der Klagebefugnis. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Niedersachsen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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