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29.04.2024
29.04.2024
16693 Verwaltungsgericht Aachen

Posts und Likes in den sozialen Netzwerken können Zweifel an charakterlicher Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen

27.08.2021Die Bundespolizei darf zu Recht die Einstellung eines Bewerbers ablehnen, wenn sie Zweifel an dessen charakterlicher Eignung hat. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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