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29.04.2024
29.04.2024
14257 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt Maskenpflicht an Grundschulen

10.03.2021Das Ober­verwaltungs­gericht hat zwei Eilanträge gegen die Maskenpflicht an Grundschulen abgelehnt. Nach der aktuellen nordrhein-westfälischen Corona­betreuungs­verordnung müssen alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2- bzw. damit vergleichbare Maske) tragen. Soweit Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden. Eine Ausnahme für Schüler der Primarstufe von der Maskenpflicht während des Unterrichts im Klassenverband ist nicht mehr vorgesehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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