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27.04.2024
27.04.2024
20636 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG zur Haftung im Gefälligkeits­verhältnis bei Investitionen in Krypto-Währungen

11.05.2023Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen (Ethereum/Bitcoin) zu Kursverlusten, haftet der beklagte Freund nicht auf entgangenen Gewinn. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden. Es wies die auf Übertragung von Ethereum-Anteilen gerichtete Klage unter Abänderung des überwiegend stattgebenden Urteils des Landgerichts ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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